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Eine interessante Aufstellung der Stiftung Bündnis Mensch & Tier:

Was kostet mich mein Tier?

Die Stiftung Bündnis Mensch & Tier möchte Sie unterstützen, bereits vor dem Kauf eines Tieres den finanziellen und zeitlichen Aufwand der Tierhaltung einschätzen zu können. Die artspezifischen Kostenpläne bieten eine erste Orientierung zu den laufenden Kosten der Tierhaltung, zu Flächenanforderungen und zum zeitlichen Umfang der täglichen Aufgaben in der Versorgung der Tiere. Alle Angaben basieren auf Erfahrungswerten aus der Haltung von Heim- und Nutztieren, die als Freizeittiere bzw. für den sozialen Einsatz gehalten werden und wurden von Fachleuten überprüft.
 

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Bündnis Mensch & Tier!

 

Tasso-Newsletter vom 13.09.2011:

Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
 
Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.

Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).

Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.

Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."

 

Foodwatch informiert über die Lebensbedingungen und Haltung von "Nutztieren":

 

 

Hallo und guten Tag,30.06.2011

für die meisten Menschen ist es mittlerweile selbstverständlich: Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und nicht einfach Essenslieferanten oder gar Sachen. Ganz im Gegenteil – wir wissen, dass Tiere Schmerzen empfinden, sich ihres Lebens freuen oder auch leiden. Immer mehr Wissenschaftler gestehen ihnen Gefühle zu und betrachten Sie somit als Lebewesen, die uns Menschen in vielen Punkten sehr ähnlich sind.

Mehr dazu im Foodwatch-Newsletter: http://foodwatch.de/newsletter/newsletter_archiv/2011/kaefigeier_unterstuetzer_lang/showMail

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TASSO-Newsletter

 

Kastrationspflicht von Katzen in Verden und Hildesheim

 

In Niedersachsen ist vor kurzem nicht nur ein neues Hundegesetz eingeführt worden. Als eine der ersten Städte in Deutschland nach Paderborn widmen sich nun Hildesheim und Verden verstärkt der Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen. Vorbild für  die neue Verordnung in Verden ist Delmenhorst. Dort wurde  bereits 2010 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Der stellvertretende Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes in Verden, Herr Rolf Schwirz, ist mit dem Ergebnis der im Februar 2011 in Kraft getretenen Verordnung sehr zufrieden. Auch seitens der Katzenbesitzer gab es kaum Widerstand, zumal die Kastrationsaktion anfangs von der Stadt bezuschusst wurde, so Schwirz im Gespräch mit TASSO. Mit der Verordnung, die durchaus Gesetzescharakter hat, trägt die Stadt Verden nachhaltig zur Entlastung des ortsansässigen Tierheims bei. Neben der Pflicht, die Katzen kastrieren zu lassen, muss auch jede Katze einen Chip tragen. Der  hannoversche Tiermediziner Professor Hackbarth hält sogar einen Sachkundenachweis für Katzen für nicht abwegig. "Alles deutet darauf hin, dass die Politik in Deutschland langsam umdenkt und Tierhalter mehr in die Verantwortung für ihre Tiere nehmen will. Verordnungen wie in Hamburg, Berlin und jetzt in Niedersachsen - um nur einige Länder zu nennen - werden mittelfristig für alle Bundesländer eingeführt werden", ist sich Philip McCreight von TASSO sicher. "Ein Weg, den wir Tierschützer nur begrüßen können."

 

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IN-Tierschutz e.V. Postfach 21 03 07 85018 Ingolstadt | info@in-tierschutz.de, Tel.: (0152) 25297835